Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Klarwerk Agentur UG (haftungsbeschränkt),
Stadelheimer Straße 19, 81549 München
(Stand: November 2025)
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§ 1 Geltungsbereich, Begriffe
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der
Klarwerk Agentur UG (haftungsbeschränkt),
Stadelheimer Straße 19, 81549 München, Deutschland
(nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).
2. Die Agentur erbringt Leistungen ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also für natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen.
3. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Schweigen der Agentur auf übersandte AGB des Kunden gilt nicht als Zustimmung.
4. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
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§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen der Agentur
1. Die Agentur bietet insbesondere folgende Leistungen an (nicht abschließend):
• Strategie-, Marken- und Unternehmensberatung
• Werbung & Marketing (z. B. Kampagnenkonzepte, Meta-Ads, Google-Ads, Social-Media-Kampagnen, Performance-Marketing)
• Webdesign & Webentwicklung (Konzeption, Design, Umsetzung, technische Betreuung)
• Suchmaschinenoptimierung (SEO) sowie Unterstützung bei Suchmaschinenwerbung (SEA)
• Medienproduktion (Foto, Video, Content-Produktion, Grafik-Design)
• Buchhaltung & Büromanagement im zulässigen Rahmen (z. B. vorkontierende Erfassung von Belegen nach Vorgaben, digitale Ablage, OPOS-Listen, Mahnwesen, SEPA-Zahlungsdateien, Office-Organisation)
• sonstige Beratungs-, Kreativ- und Agenturleistungen, die individuell vereinbart werden.
2. Art, Umfang, Dauer und Vergütung der konkreten Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag, Angebot, Projektbeschrieb, Leistungsverzeichnis oder der Auftragsbestätigung (nachfolgend zusammen „Einzelauftrag“).
3. Die Agentur ist berechtigt, sich zur Auftragserfüllung geeigneter Subunternehmer als Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt bei der Agentur.
4. Rechtliche oder steuerliche Beratung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG), des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) oder anderer berufsrechtlicher Vorschriften ist nicht Gegenstand der Leistungen. Insbesondere werden keine Steuererklärungen, Jahresabschlüsse oder Lohn- und Umsatzsteuermeldungen im eigenen Namen erstellt oder übermittelt. Die abschließende steuerliche Beurteilung und Übermittlung erfolgt ausschließlich durch den Steuerberater des Kunden oder einen gesondert beauftragten Steuerberater.
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§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Inhalte, Vorlagen, Zugänge und Freigaben vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung. Dies gilt insbesondere für:
• Texte, Bilder, Logos, Marken, Layout-Vorgaben
• Zugangsdaten zu Systemen (z. B. CMS, Werbekonten, Buchhaltungssoftware, Tools)
• rechtliche Hinweise und Pflichtangaben (z. B. branchenspezifische Kennzeichnungspflichten).
2. Der Kunde benennt einen verbindlichen Ansprechpartner, der intern entscheidungsbefugt ist und Freigaben erteilen kann.
3. Der Kunde versichert, dass sämtliche von ihm gelieferten Inhalte und Vorgaben frei von Rechten Dritter sind und deren Nutzung durch die Agentur im vereinbarten Umfang rechtlich zulässig ist (insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Lizenzrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht).
4. Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Nutzung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte oder Weisungen gegen die Agentur geltend gemacht werden (einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten), sofern den Kunden ein Verschulden trifft.
5. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich Fristen und Termine angemessen. Mehraufwand der Agentur durch fehlende oder verspätete Mitwirkung kann zusätzlich nach den vereinbarten Stundensätzen oder gemäß gesondertem Angebot berechnet werden.
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§ 4 Angebote, Vertragsschluss und Leistungsänderungen
1. Angebote der Agentur sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – freibleibend und stellen lediglich eine Einladung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar.
2. Ein Vertrag kommt zustande durch
• schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung der Agentur oder
• Beginn der Leistungserbringung durch die Agentur, sofern der Kunde ein Angebot der Agentur in Textform angenommen hat.
3. Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss gelten als Change-Request. Die Agentur ist nicht verpflichtet, diese Änderungen anzunehmen.
4. Werden Änderungen angenommen, ist die Agentur berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand und etwaige Terminverschiebungen gesondert anzubieten und abzurechnen.
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§ 5 Vergütung und Preise
1. Die Vergütung der Agentur richtet sich nach dem jeweiligen Einzelauftrag. Diese kann insbesondere erfolgen als:
• Stundenhonorare (Time & Material),
• Projekt- oder Pauschalpreise,
• laufende Betreuungspauschalen (Retainer-Modelle),
• erfolgsbezogene Bestandteile, soweit ausdrücklich vereinbart.
2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3. Zusatzleistungen, die nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten sind (z. B. zusätzliche Korrekturschleifen, nachträgliche Anpassungen, Mehrleistungen durch Kundenwünsche), werden nach den jeweils gültigen Stundensätzen oder gemäß gesondertem Angebot berechnet.
4. Fremdkosten und Nebenkosten (z. B. Lizenzen von Drittanbietern, Schriften, Stock-Material, Druckkosten, Hosting, Ads-Budgets, Reisekosten) sind vom Kunden zu tragen und werden entweder direkt vom Kunden an den Drittanbieter gezahlt oder von der Agentur verauslagt und dem Kunden weiterberechnet.
5. Kostenvoranschläge und Budgetschätzungen dienen der wirtschaftlichen Orientierung und sind keine Festpreise, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Überschreitungen von bis zu 10–15 % gelten als vom Kunden akzeptiert, sofern die Agentur den Kunden informiert, sobald eine solche Überschreitung absehbar ist.
6. Bei umfangreichen Projekten ist die Agentur berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen (z. B. 30 % bei Auftragserteilung, 40 % nach Konzeptfreigabe, 30 % nach Fertigstellung).
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§ 6 Zahlungsbedingungen und Verzug
1. Rechnungen sind – sofern im Einzelauftrag nichts anderes geregelt ist – innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
2. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe nach § 288 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Agentur zudem berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung einzustellen, bereits eingeräumte Nutzungsrechte vorläufig zu widerrufen sowie Vorauszahlungen für noch ausstehende Leistungen zu verlangen.
4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Agentur anerkannt sind.
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§ 7 Termine, Lieferfristen, höhere Gewalt
1. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden und der Kunde seine Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß erfüllt.
2. Kommt es aufgrund von Umständen, die nicht im Einflussbereich der Agentur liegen (z. B. Ausfall von Drittanbietern, Störungen bei Hosting-Providern, höhere Gewalt, Krankheit, Strom- oder Internetausfall, behördliche Maßnahmen), zu Verzögerungen, verlängern sich Fristen angemessen. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesen Fällen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
3. Fixgeschäfte im rechtlichen Sinn werden nur begründet, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
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§ 8 Abnahme bei Werkleistungen
1. Soweit die Agentur Werkleistungen erbringt (z. B. Websites, individuelle Softwarekomponenten, Video-Produktionen, Layouts mit zugesagter Funktion/Leistung), ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet.
2. Die Agentur kann dem Kunden Teile oder das gesamte Werk auch in digitaler Form zur Prüfung übergeben. Der Kunde hat die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist (regelmäßig 10 Werktage) zu prüfen und die Abnahme zu erklären oder vorhandene Mängel in Textform mitzuteilen.
3. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahmeerklärung und rügt der Kunde keine wesentlichen Mängel, gilt das Werk als abgenommen (fiktive Abnahme), sofern der Kunde das Werk bereits nutzt (z. B. freigeschaltete Website, veröffentlichte Kampagne).
4. Unerhebliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme.
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§ 9 Nutzungsrechte, Urheberrechte, offene Daten
1. Sämtliche urheberrechtlichen Schutzrechte an von der Agentur geschaffenen Werken (z. B. Entwürfe, Layouts, Designs, Code, Konzepte, Texte, Fotos, Videos, Grafiken) stehen grundsätzlich der Agentur zu.
2. Der Kunde erhält – vorbehaltlich vollständiger Zahlung aller Vergütungsansprüche – ein einfaches Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen Leistungen in dem Umfang, der im Einzelauftrag konkret vereinbart wurde (z. B. zeitlich, räumlich, inhaltlich, medial). Ohne ausdrückliche Vereinbarung wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck eingeräumt.
3. Jede Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus (z. B. weitere Medienkanäle, neue Produkte, Lizenzweitergabe an Dritte) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ist zusätzlich zu vergüten.
4. Veränderungen, Bearbeitungen und Weiterentwicklungen der Werke der Agentur sowie deren Übertragung an Dritte bedürfen der Zustimmung der Agentur, soweit das Urheberrecht dies vorsieht.
5. Die Agentur ist berechtigt, auf ihren Leistungen in geeigneter Weise als Urheber/Agentur genannt zu werden (z. B. „Design by Klarwerk Agentur“ im Footer einer Website), soweit dies zumutbar ist und nichts anderes vereinbart wurde.
6. Die Herausgabe von offenen Daten bzw. editierbaren Arbeitsdateien (z. B. InDesign-Dateien, Projektdateien von Schnittprogrammen, offene Layout-Dateien) ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart und gesondert vergütet wurde. Andernfalls schuldet die Agentur nur das Endprodukt in der vereinbarten Veröffentlichungsform (z. B. PDF, exportierte Bild-/Videodatei).
7. Rechte an zugekauften Inhalten (z. B. Stockfotos, Stockvideos, Schriften, Plugins, Templates) richten sich nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Der Kunde verpflichtet sich, diese Lizenzbedingungen einzuhalten.
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§ 10 Besonderheiten bei Buchhaltung & Büromanagement
1. Im Bereich Buchhaltung & Büromanagement erbringt die Agentur ausschließlich unterstützende und vorbereitende Tätigkeiten, z. B.:
• digitale Erfassung und vorkontierende Zuordnung von Belegen nach Vorgaben des Kunden oder dessen Steuerberaters,
• Pflege von OPOS-Listen, Mahnwesen, Erstellung von SEPA-Zahlungsdateien,
• organisatorische Büro- und Verwaltungsaufgaben, digitale Ablagestrukturen, Fristen- und Dokumentenmanagement.
2. Die Agentur erbringt keine steuerberatenden Leistungen und nimmt keine eigenständige rechtliche oder steuerliche Beurteilung vor. Insbesondere:
• keine Erstellung/Übermittlung von Steuererklärungen, Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen oder Jahresabschlüssen,
• keine steuerliche Gestaltungsberatung.
3. Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der Buchführungsdaten, der steuerlichen Einordnung und der Übermittlung an die Finanzbehörden liegt ausschließlich beim Kunden bzw. dessen Steuerberater.
4. Der Kunde sorgt dafür, dass sein Steuerberater über alle durch die Agentur vorgenommenen vorbereitenden Tätigkeiten informiert ist und die finalen Meldungen prüft und übermittelt.
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§ 11 Gewährleistung
1. Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
2. Offensichtliche Mängel sind von kaufmännischen Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Abnahme oder Nutzung, in Textform zu rügen. Bei verspäteter Rüge gilt die Leistung als genehmigt.
3. Bei berechtigten und fristgerecht gerügten Mängeln steht der Agentur zunächst das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung) innerhalb angemessener Frist zu.
4. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Kunde das Honorar mindern oder – bei wesentlichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz richtet sich nach § 12 dieser AGB.
5. Für unwesentliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit (z. B. geringfügige Farb- oder Darstellungsabweichungen, übliche Toleranzen bei Druck- oder Bildschirmwiedergabe) bestehen keine Gewährleistungsansprüche.
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§ 12 Haftung
1. Die Agentur haftet unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig und sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
4. Die Agentur übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, Gestaltungen oder Kampagnen (z. B. nach UWG, UrhG, MarkenG, DSGVO), sofern die Agentur nicht ausdrücklich mit einer rechtlichen Prüfung beauftragt wird. Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit von Werbemaßnahmen und Inhalten liegt beim Kunden; dieser hat ggf. rechtlichen Rat einzuholen.
5. Für Datenverluste haftet die Agentur nur insoweit, als der Kunde in angemessenen Intervallen, mindestens jedoch einmal täglich, eine Datensicherung vorgenommen hat und der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung eingetreten wäre.
6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.
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§ 13 Vertraulichkeit, Datenschutz
1. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur zur Durchführung des Vertrages zu verwenden.
2. Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten ergeben sich aus der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung der Agentur.
3. Soweit die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. im Rahmen von Buchhaltungs- und Bürodienstleistungen oder bei Nutzung von Cloud-Tools), schließen die Parteien – sofern rechtlich erforderlich – eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
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§ 14 Laufzeit und Kündigung von Dauerschuldverhältnissen
1. Für fortlaufende Betreuungsverträge (z. B. monatliche Marketing-, SEO- oder Backoffice-Pakete) ergibt sich die Mindestlaufzeit aus dem jeweiligen Einzelauftrag. Sofern dort nichts anderes geregelt ist, gilt eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten.
2. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 3 Monate, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
• der Kunde trotz Mahnung mit einer erheblichen Zahlung länger als 30 Tage in Verzug ist,
• der Kunde seine Mitwirkungspflichten nachhaltig verletzt,
• über das Vermögen einer Partei das Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
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§ 15 Aufbewahrung von Unterlagen und Daten
1. Die Agentur ist nicht zur unbegrenzten Aufbewahrung von Projektdaten, Rohdaten, Unterlagen oder E-Mail-Verkehr verpflichtet, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Nach Vertragsende ist die Agentur berechtigt, Daten und Unterlagen zu löschen oder zu vernichten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Der Kunde ist selbst für eine rechtzeitige Sicherung der ihm überlassenen Ergebnisse verantwortlich.
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§ 16 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz der Agentur in München, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist München ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
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§ 17 Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Textformklausel.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben (§ 306 BGB).
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